Zunächst musste ein umfassendes Konzept erarbeitet und vorgelegt werden, damit die Fördermittel für unsere Stadt gezielt und effektiv zum Einsatz kommen können. Darüber hinaus mussten als Voraussetzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes sogenannte Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Beim „Entwicklungskonzept Aktive Innenstadt Altötting“, zu dem auch die Vorbereitenden Untersuchungen gehörten, wurden wir vom Büro D I S Dürsch Institut für Stadtentwicklung, München und der Dr. Heider Standort und Wirtschaftsberatung GmbH, Augsburg unterstützt.
Der Ablauf zur Erarbeitung des "Entwicklungskonzeptes Aktive Innenstadt Altötting" und zur Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 142 Baugesetzbuch gliederte sich in drei Phasen.