Bürgerschießen mit Luftgewehr, Luftpistole und geselligem Frühschoppen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Stadtgebiet Altötting wohnen, arbeiten oder bei einem Altöttinger Verein Mitglied sind und das 12. Lebensjahr vollendet haben. Für die Teilnahme unter 12 Jahren ist eine Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.