Ein Mädchen taucht und zeigt unterwasser auf die Kamera.

Eintrittspreise

Eintrittspreise

Einzelkarten

Kinder bis 6 Jahre und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% 1 

Frei

Erwachsene

3,50 €

Jugendliche, Schüler, Studenten .... 2

2,00 €

Schülergruppe 

0,50 €

minderjährige Inhaber einer Jugendleiterkarte

1,00 €

volljährige Inhaber einer Jugendleiterkarte 

2,00 €

Zwölferkarte

Kinder bis 6 Jahre und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% 1 

Frei

Erwachsene

35,00 €

Jugendliche, Schüler, Studenten .... 2

20,00 €

minderjährige Inhaber einer Jugendleiterkarte

10,00 €

volljährige Inhaber einer Jugendleiterkarte 

20,00 €

Saisonkarte

Kinder bis 6 Jahre und Schwerbehinderte mit meinem Grad der Behinderung von 100% 1 

Frei

Erwachsene

55,00 €

Jugendliche, Schüler, Studenten .... 2

30,00 €

minderjährige Inhaber einer Jugendleiterkarte

15,00 €

volljährige Inhaber einer Jugendleiterkarte 

30,00 €

Familien- und Ferienkarten - Saisonkarte

Familienkarte 

80,00 €

Ermäßigte Familienkarte 3

35,00 €

Familienkarte Alleinerziehnende
1 Erwachsener mit eigenen Kind(ern)

65,00 €

Ferienkarte 4
(während der großen Ferien für Schüler)

10,00 €

Ferienkarte für Inhaber einer Jugendleiterkarte
(Volljährige und Minderjährige während der großen Ferien)

5,00 €

 

Die Einzeleintrittsgebühren nach § 6 Nr. 1 b) und c) für die Einzelkarten werden ab 18.00 Uhr auf die Hälfte reduziert.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind in Begleitung Erwachsener von den Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 befreit. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 % sind von den Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 befreit. Genehmigte Begleitpersonen erhalten freien Eintritt.

Die ermäßigten Gebühren nach § 6 Nr. 1. c) gelten generell für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus für Vollzeit- und Berufsschüler, für Studenten sowie für Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Die ermäßigten Gebühren für Schwerbehinderte gelten bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Schüler und Berufsschüler über 18 Jahren sowie Studenten haben auf Verlangen einen Ausweis der Schule bzw. Hochschule mit Lichtbild vorzulegen. Jugendliche unter 18 Jahren haben sich im Zweifelsfall durch Bundespersonalausweis o. ä. zum Nachweis des Unterschreitens der Altersgrenze auszuweisen. Bundesfreiwilligendienstleistende haben bei Inanspruchnahme der Gebührenermäßigung ihre jeweiligen Dienstausweise vorzulegen. Schwerbehinderte haben auf Verlangen den amtlichen Ausweis vorzulegen. Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Empfänger von:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Hartz IV) 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

  • Hilfe zum Lebensunterhalte (HLU)

in deren Haushalt Kinder gemäß § 6 Nr. 1. a) bzw. Nr. 1. c) leben, erhalten eine ermäßigte Familienkarte nach § 6 Nr. 2. b). 2Um eine Ermäßigung nach § 6 Nr. 2. b) zu erhalten, ist eine Bescheinigung des Sozialamtes der Stadt Altötting sowie ein gültiger Personalausweis vorzulegen. 3Sind mehrere Ermäßigungstatbestände nebeneinander erfüllt, wird die Gebühr nur einmal ermäßigt, und zwar nach dem höchsten Ermäßigungssatz.

Ferienkarten gelten während der großen Ferien für Schüler, ausgenommen Berufsschüler.