Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung angezeigt werden. Für Todesfälle innerhalb des Standesamtsbezirks Altötting (dazu gehören Altötting, Emmerting, Kastl, Teising, Tüßling, Unterneukirchen) muss dies beim Standesamt Altötting, mündlich oder schriftlich erfolgen.