Alle Urkunden, die beim Standesamt benötigt werden, müssen im Original vorliegen. Kopien können nicht anerkannt werden.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt. Bitte beachten Sie, dass nur Übersetzungen von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern anerkannt werden.
Eine Übersicht über Übersetzer und Dolmetscher finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltung.
Personenstandsurkunden aus bestimmten Ländern bedürfen zur Verwendung in Deutschland unter Umständen einer entsprechenden Überbeglaubigung oder einer Überprüfung. Das Standesamt berät Sie gerne über die entsprechenden Vorschriften.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
In besonderen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.