Personenstandsurkunden

Alle Urkunden, die beim Standesamt benötigt werden, müssen im Original vorliegen. Kopien können nicht anerkannt werden.

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt. Bitte beachten Sie, dass nur Übersetzungen von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern anerkannt werden.

Eine Übersicht über Übersetzer und Dolmetscher finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltung.

Personenstandsurkunden aus bestimmten Ländern bedürfen zur Verwendung in Deutschland unter Umständen einer entsprechenden Überbeglaubigung oder einer Überprüfung. Das Standesamt berät Sie gerne über die entsprechenden Vorschriften.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

In besonderen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Häufig gestellte Fragen zu Personenstandsurkunden

Wer erhält Urkunden bzw. Ablichtungen aus Personenstandsbüchern?

Grundsätzlich kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von Personen beantragt werden, auf die sich die jeweilige Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren, Kinder und Abkömmlinge in gerader Linie. Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Andere Personen (auch Geschwister, Onkel, Tanten, etc.) haben nur dann ein Anrecht auf Erteilung der einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Das rechtliche Interesse setzt voraus, dass für den Antragsteller bereits ein Recht besteht, das ohne die entsprechende Personenstandsurkunde gefährdet wäre. Ein rechtliches Interesse besteht nicht, wenn Urkunden für berufliche Forschungszwecke oder für die Familienforschung verwendet werden.

Welche Personenstandsurkunden können beantragt werden?

Beim Standesamt Altötting erhalten Sie für Personenstandsfälle, die sich in Altötting oder in den Gemeinden Emmerting, Kastl, Teising, Tüßling, Unterneukirchen bzw. den ehemaligen Gemeinden Mörmoosen und Unterburgkirchen ereignet haben folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
  • Mehrsprachige Personenstandsurkunden
  • Auskünfte aus Personenstandsbüchern (z.B. Geburtszeit)
  • Archivabschriften

Wie können Personenstandsurkunden beantragt werden?

  • Anforderung online über das Bürgerserviceportal
  • Persönliche Vorsprache: Während unserer Öffnungszeiten können die Urkunden persönlich abgeholt werden. Sie benötigen lediglich den Personalausweis oder den Reisepass. Die Unterlagen zum Nachweis eines rechtlichen Interesses sind ggf. vorzulegen.
  • Schriftliche Anforderung: Sie können die gewünschten Urkunden auch gerne schriftlich anfordern.

Welche Gebühren fallen für Personenstandsurkunden an?

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind für Bayern im Kostengesetz geregelt. Danach kostet derzeit

  • eine Geburtsurkunde 12,-- €
  • eine internationale Geburtsurkunde 12,-- €
  • eine beglaubige Abschrift aus dem Geburtseintrag 12,-- €
  • eine Sterbeurkunde 12,-- €
  • eine internationale Sterbeurkunde 12,-- €
  • eine Eheurkunde 12,-- €
  • eine internationale Heiratsurkunde 12,-- €
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 12,-- €
Standesamtsleitung / stellvertretende AbteilungsleitungStandesamt , Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Rathaus Altötting

Frau Andrea Asbeck

Kontakt
Telefon: 08671 5062-51
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Nadine Unterreiter

Kontakt
Telefon: 08671 5062-93
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Simone Müller

Kontakt
Telefon: 08671 5062-27
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte