Die Geburt wird beim Standesamt Altötting beurkundet, wenn Ihr Kind in der Kreisklinik Altötting-Burghausen oder in einer Wohnung usw. im Standesamtsbezirk Altötting (dazu gehören auch die Gemeinden Emmerting, Kastl, Teising, Tüßling, Unterneukirchen) geboren ist.
Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil des Kindes persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt durchzuführen.
Bei Geburt Ihres Kindes im Innklinikum gkU Altötting und Mühldorf muss die Geburtsanzeige im Krankenhaus (Zimmer E0.46) vom allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Die Geburt wird anschließend (jeweils Dienstag und Donnerstag) von der Klinikverwaltung dem Standesamt Altötting gemeldet.
Sobald uns die vollständigen Unterlagen vorliegen, werden wir Ihnen die Geburtsurkunden mit Rechnung zusenden.