Heiraten in Altötting

Altötting bietet vielfältige Möglichkeiten Ihre standesamtliche Trauungszeremonie zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Eheschließung im Standesamt Altötting

Liebes Brautpaar,

das Standesamt der Kreis- und Wallfahrtsstadt Altötting möchte Sie auf diesem Wege sehr herzlich willkommen heißen. In stilvollem und festlichem Ambiente des Altöttinger Rathauses, direkt am historischen Kapellplatz, können Sie eine feierliche Trauung vor besonderer Kulisse genießen.

Selbstverständlich kann das Brautpaar mit dem Hochzeitsauto direkt vor das Rathaus fahren. Dort werden Sie vom Standesbeamten empfangen. Für die Hochzeitsgesellschaft stehen ausreichend Parkplätze in der Tiefgarage direkt unter dem Kapellplatz zur Verfügung.

Ihre standesamtliche Trauung findet im Trauungszimmer im Rathaus statt. Für größere Hochzeitsgesellschaften bietet sich der Große Sitzungssaal des Rathauses mit herrlichem Blick auf den Kapellplatz an.

Gerne gestalten wir Ihre individuelle und persönliche Trauung von Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten, als auch am Samstagvormittag. Die Mitarbeiter des Standesamts Altötting nehmen sich Zeit für Sie und Ihre Trauung, damit der bedeutendste Teil Ihres Hochzeitstages etwas Besonderes wird.

Termine werden ausschließlich im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung vergeben. Terminvergabe ist frühestens ½ Jahr vor Eheschließung möglich.

Wenn Sie Wert auf eine individuelle Trauung und feierliche Zeremonie vor historischer Kulisse in einem angenehmen Ambiente legen, dann sind Sie bei uns richtig.

Für Terminvereinbarungen und allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung zur Eheschließung

Welche Unterlagen benötigen wir zur Anmeldung zur Eheschließung?

Wenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Altötting mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.


Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
  • Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des/ der früheren Lebenspartners/ Lebenspartnerin oder eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/ Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile sowie Aufhebungsurteile.


In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder eine Ihrer Vorehen/ Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,

sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.


Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
 


Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):
 

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich bei dem Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Altötting mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

 

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen vor der Anmeldung eine persönliche Vorsprache bzw. telefonische Rückfrage beim Standesamt, um rechtsverbindlich klären zu können, welche Unterlagen benötigt werden.

Welche Möglichkeiten bestehen zur Namensführung in der Ehe (nach deutschem Recht)?

Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, richtet sich die Namensführung kraft Gesetz nach deutschem Recht.

Sie haben die Möglichkeit einen Ihrer beiden Geburtsnamen oder auch derzeit geführten Familiennamen zum gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.

Der Ehegatte, dessen Geburts- oder Familienname nicht Ehename wird, hat die Möglichkeit den Geburts- oder Familiennamen dem Ehenamen (mit Bindestrich) voranzustellen oder hinzuzufügen.

Es ist aber auch eine getrennte Namensführung möglich, d.h. jeder der beiden Ehegatten behält den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.

Die Ehenamensbestimmung ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Sie kann jederzeit nachgeholt werden. Abgegebene Erklärungen sind jedoch unwiderruflich, solange die Ehe besteht. Ähnlich verhält es sich mit der Hinzufügung oder der Voranstellung eines Geburts- oder Familiennamens. Auch diese kann jederzeit erklärt werden. Hier ist ein einmaliger Widerruf möglich.

Sollten Sie noch nicht sicher sein, wie sie den Namen in der Ehe führen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall ein persönliches Gespräch bei uns.

Wann ist eine Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Altötting möglich?

Beim Standesamt Altötting ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Altötting gemeldet sind.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Die Terminvergabe des Eheschließungstermins erfolgt bei Anmeldung der Eheschließung.

Benötigen wir einen Termin zur Anmeldung zur Eheschließung?

Ja, Anmeldungen zur Eheschließung bzw. zur Umwandlung einer bestehender Lebenspartnerschaften sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung zur Eheschließung ca. 1/2 Stunde einplanen müssen; mit Dolmetscher und bei Fällen mit Auslandsbezug entsprechend länger.

Für Terminvereinbarungen und allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Müssen wir zum Termin zur Anmeldung zur Eheschließung gemeinsam kommen?

Ja. Zur Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie gemeinsam kommen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (Formular erhältlich beim Standesamt) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (nicht aber erst am Tag der Eheschließung).

Welche Termine sind zur Eheschließung möglich?

Eheschließungen werden grundsätzlich von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten des Standesamts vorgenommen.

Das Standesamt Altötting bietet zusätzlich an folgenden Samstagen um 10.00, 11.00 und 12.00 Uhr Termine für Trauungen an:

2024:
20.01.2024
24.02.2024
09.03.2024
20.04.2024
25.05.2024
15.06.2024
20.07.2024
10.08.2024
14.09.2024
19.10.2024
16.11.2024
07.12.2024


2025:
11.01.2025
15.02.2025
08.03.2025
12.04.2025
26.04.2025
10.05.2025
17.05.2025
14.06.2025
28.06.2025

12.07.2025
26.07.2025
09.08.2025
30.08.2025
13.09.2025

20.09.2025
11.10.2025
25.10.2025
15.11.2025
13.12.2025

Welche Trauungsräumlichkeiten stehen zur Verfügung?

Trauungszimmer im Rathaus Altötting

Trauungszimmer im Rathaus, Kapellplatz 2 a, 1. Stock, Zimmer-Nr. 17

 

Sitzungssaal im Rathaus Altötting

Sitzungssaal im Rathaus, Kapellplatz 2 a, 1. Stock

 

Tagungsraum im KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING

Tagungsraum im KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING, Zuccalliplatz 1

Hier sehen Sie ein Foto vom TAGUNGSRAUM.

 

Sitzungssaal der Bischöflichen Administration

Kapellplatz 4, 84503 Altötting

Termine: Samstag, 17.05.2025, 11.00 Uhr
             Samstag, 14.06.2025, 11.00 Uhr
             Samstag, 28.06.2025, 11.00 Uhr

Terminvereinbarung im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Altötting!

Nutzungsvertrag muss vom Brautpaar mit der Bischöflichen Administration der Kapellstiftung Altötting, Kapellplatz 4, 84503 Altötting, Tel. 08671/95856-100 abgeschlossen werden.

Nutzungsentgelt pro Trauung: 1000,00 EUR
(Ist vom Brautpaar an die Bischöfliche Administration der Kapellstiftung Altötting zu entrichten!)

 

 

Standesamtsleitung / stellvertretende AbteilungsleitungStandesamt , Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Rathaus Altötting

Frau Andrea Asbeck

Kontakt
Telefon: 08671 5062-51
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Nadine Unterreiter

Kontakt
Telefon: 08671 5062-93
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Simone Müller

Kontakt
Telefon: 08671 5062-27
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte