Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen hierfür in der Regel ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Ob dieses benötigt wird, sollten Sie beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung des Eheschließungslandes in der Bundesrepublik oder bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsland erfragen.
Wenn Sie im Standesamtsbezirk Altötting wohnen, oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland Ihren letzten Wohnsitz gehabt haben, ist für die Ausstellung das Standesamt Altötting zuständig.
Sind beide Verlobte Deutsche, wird im Rahmen der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, wie bei einer Eheschließung in Deutschland, geprüft, ob nach deutschem Recht die beabsichtigte Eheschließung möglich ist. Ist dagegen ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, wird lediglich die Ehefähigkeit des deutschen Verlobten geprüft. Dennoch sind auch vom ausländischen Verlobten Unterlagen und Urkunden zu dessen Person vorzulegen, um evtl. bestehende Ehehindernisse ausschließen zu können.
Welche Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden müssen und wie es beantragt wird, können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen, gerade mit Auslandsbezug, ist eine telefonische Auskunft hierüber nicht möglich.
Eine Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.