Wohngeld oder Lastenzuschuss sind Sozialleistungen. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung als Mietzuschuss für den/die Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers, bzw. als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt.
Wer diese Leistungen beantragt, muss alle Tatsachen angeben, die für die Leistungen erheblich sind (§ 60 SGB I).
Wohngeld oder Lastenzuschuss wird nur auf Antrag geleistet. Wohngeld wird nur vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden.
Ob Wohngeld oder Lastenzuschuss gewährt wird hängt ab von
- der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt)
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Krankenversicherungskosten
- der Höhe des Familieneinkommens und verwertbaren Vermögenswerte
Empfänger von anderen Sozialleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind von Wohngeld ausgeschlossen.
Zur Beantragung von Wohngeld bzw. Lastenzuschuss werden folgende Unterlagen benötigt:
- sämtliche Vermögensnachweise
- Kosten der Unterkunft (Mietvertrag)
- Krankenversichertenkarte
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Ob Wohngeld bzw. Lastenzuschuss gewährt entscheidet die Wohngeldbehörde im Landratsamt Altötting. Die Anträge erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Altötting.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auch im Bayern Portal.