Menschen mit Behinderungen haben gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Hilfen und Vergünstigungen, die Nachteile ausgleichen sollen, die durch die Behinderung entstehen. Die Hilfen reichen von steuerlichen Vergünstigungen über Gebührenbefreiungen bis hin zu finanziellen und gesundheitlichen Leistungen.
Leistungen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf
Antrag auf Schwerbehinderung
Die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt).
Das Versorgungsamt prüft Ihre gesundheitlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dazu wird Ihre Mitwirkung, aber auch die Hilfe Ihres Hausarztes sowie oft auch von Fachärzten, Krankenhäusern und Reha-Kliniken usw. benötigt, ohne die eine Feststellung nicht möglich ist.
Den Antrag können Sie online direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Parkausweise für Schwerbehinderte werden vom Sozialamt der Stadt Altötting ausgestellt. Hierzu ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Hilfe für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf durch den Bezirk Oberbayern
Der Bezirk Oberbayern nimmt wichtige Aufgaben im Sozialwesen wahr. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe finanziert er Hilfen für Menschen mit Behinderung, sowie für alte und pflegebedürftige Menschen.
Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe, Eingliederungshilfe (Mobilitätshilfe) und Hilfe zur Pflege können im Sozialamt der Stadt Altötting gestellt werden. Diese Anträge werden dann an den Bezirk weitergeleitet. Einkommen und Vermögen werden berücksichtigt.
Zur Beantragung von Hilfen für Menschen mit Behinderung durch den Bezirk Oberbayern werden folgende Unterlagen benötigt:
- sämtliche Vermögensnachweise
- Kosten der Unterkunft (Mietvertrag)
- Krankenversichertenkarte
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt über den Bezirk Oberbayern.
Landespflegegeld
2018 bringt der Freistaat Bayern mit dem neuen Pflegepaket das Landespflegegeld an den Start. Damit erhalten Pflegebedürftige jährlich 1.000,- € zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen.
Zur Beantragung des Landespflegegeld sind folgende Nachweise erforderlich:
- Ablichtung des Personalausweises oder Reisepasses
- Ablichtung des Bescheides der Pflegekasse (mindestens Pflegegrad II)
- ggfs. Vollmacht oder Betreuerausweis
Die Anträge sind im Sozialamt der Stadt Altötting erhältlich.
Weitere Informationen zum Landespflegegeld erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung.