Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), BKGG (Wohngeld und/oder Kinderzuschlag) oder nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen) beziehen, können beim Landratsamt Altötting, Sachgebiet Sozialwesen, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Folgende Leistungen können bezuschusst werden:
- Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Kostenübernahme für ein warmes Mittagessen in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
- Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Bildung und Teilhabe (https://www.lra-aoe.de/kommunale-und-soziale-angelegenheiten/sozialwesen/formulare)
- Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen
Anlaufstelle im Landratsamt Altötting:
Bildungs- und Teilhabestelle
Sachgebiet Sozialwesen
Bahnhofstr. 50
84503 Altötting
Zimmer Nr. 15
Tel: 08671/502473
Fax: 08671/50271473
Die Anträge erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Altötting. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Altötting (https://www.lra-aoe.de).