Beim Sozialamt kann die Sozialhilfe beantragt werden. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Wer nicht selbst in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und auch keine andere Hilfe bekommt, hat ein Recht auf Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII.