Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, dass der Pass im Expressverfahren beantragt werden kann, dann gibt es die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Der vorläufige Pass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Sie müssen uns nachweisen, dass die Eilbedürftigkeit, zum Beispiel auf Grund einer dringenden Familienangelegenheit im Ausland, gegeben ist (z. B. Vorlage eines Flugtickets).
Welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Beantragung vor sich geht, entnehmen Sie bitte der Rubrik Reispass Antragstellung.
Der vorläufige Reisepass ist längstens 1 Jahr gültig. Die Gültigkeitsdauer kann verkürzt, jedoch nicht verlängert werden.