Personalausweis Antragstellung

Generell gilt: eine Antragstellung ist nur für Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich.

 

Wann beginnt meine Ausweispflicht und benötige ich diesen auch, wenn ich schon einen gültigen Reisepass besitze?

Die Ausweispflicht beginnt ab dem 16. Lebensjahr. Bitte beachten Sie, dass, sobald Sie ins Ausland reisen, auch unter 16 Jahren ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass benötigt wird.

Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, dann genügt dieses Dokument zur Erfüllung der Ausweispflicht. Sie müssen dann keinen Personalausweis beantragen, können dies aber.

Welche Personalausweisbehörde ist für mich zuständig?

Zuständig ist immer die Personalausweisbehörde, wo Sie mit einzigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Wenn Sie keine Wohnung haben, dann ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Für Personen, die im Ausland wohnen, sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig.

Wie lange ist mein Personalausweis gültig und kann die Gültigkeit verlängert werden?

  • Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Nach Ablaufdatum muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Personalausweisgebühren

Gebühren für die Neuausstellung eines Personalausweises

ab dem 24. Lebensjahr

10 Jahre gültig

37,00 €

unter 24 Jahren

6 Jahre gültig

22,80 €

vorläufiger Personalausweis

3 Monate gültig

10,00 €

 

Muss ich zur Beantragung des Personalausweises persönlich erscheinen?

  • Persönliches Erscheinen bei Beantragung in jedem Fall
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide gesetzliche Vertreter anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil vor Ort ist, ist eine Zustimmungserklärung (Anlage benötigte Unterlagen) erforderlich.
  • Die Größe und die Augenfarbe werden bei Antragstellung erfragt

Welche Unterlagen werden zur Beantragung eines Personalausweises benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • Heiratsurkunde bei verheirateten Personen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde bei Personen, die die Lebenspartnerschaft begründet haben
  • Heiratsurkunde bei geschiedenen Personen, wenn sich der Name nach Scheidung nicht geändert hat
  • Namenserklärung, wenn sich der Name nach der Scheidung geändert hat
  • 1 biometrisches Foto in farbig oder schwarz-weiß Größe 35x45 mm
  • Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn dieser bei der Antragstellung nicht dabei sein kann und dessen Ausweiskopie
  • Sorgerechtserklärung oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn ein gesetzlicher Vertreter das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat

 

Bei der Beantragung sind bereits die Gebühren für den Personalausweis zu bezahlen.

Der vorläufige Personalausweis

In dringenden Fällen können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Das sollte jedoch nur in Zusammenhang mit der Beantragung eines endgültigen Ausweises erfolgen.

Welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Beantragung vor sich geht, entnehmen Sie bitte der Rubrik Personalausweis Antragstellung.

Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

Personalausweis Abholung

 

Wie lange dauert es bis ich meinen Personalausweis abholen kann?

Die Bearbeitung bei der Bundesdruckerei dauert ca. 3 Wochen.

Wie erfahre ich, dass ich meinen Ausweis abholen kann?

Wenn Sie von der Bundesdruckerei den sog. PIN-Brief erhalten haben, dann können Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Den PIN-Brief selbst müssen Sie nicht zur Abholung mitbringen. Der Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der eID-Funktion und ein Sperrkennwort, welches Sie unbedingt bei einem evtl. Verlust benötigen.

Bei Kindern und Jugendlichen, die unter 15 Jahre und 9 Monate alt sind, wird kein PIN-Brief erstellt. Hier vermerken wir uns die Telefonnummer und kontaktieren Sie, sobald der Personalausweis an uns geliefert wurde.

Was muss ich zur Abholung mitbringen?

Zur Abholung müssen Sie Ihr vorhandenes altes Ausweisdokument mitbringen. Ohne dieses kann keine Aushändigung erfolgen.

Ich kann meinen Personalausweis nicht persönlich abholen - was kann ich tun?

Bei der Beantragung werden Sie von uns gefragt, ob Sie selbst zur Abholung kommen oder vielleicht jemanden beauftragen. Hier geben wir Ihnen eine Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit.

Wichtig: Die bevollmächtigte Person muss Ihr altes Ausweisdokument mitbringen und sich ausweisen können!