In dringenden Fällen können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Das sollte jedoch nur in Zusammenhang mit der Beantragung eines endgültigen Ausweises erfolgen.
Welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Beantragung vor sich geht, entnehmen Sie bitte der Rubrik Personalausweis Antragstellung.
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.