Mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient NICHT als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.
Gebühr: 37,00 EUR