Ein Vater spielet mit seinem Kind und wirft fröhlich seine Tochter in die Luft.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Das Ordnungsamt ist unter anderem zuständig für die individuellen Rechtsgüter der Bürger, wie Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen und Gefahren abzuwehren. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Ordnungsamtes liegt somit in der Prävention, das bedeutet, in der Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Häufige Anfragen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Feuerwerk

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. des darauffolgenden Jahres zulässig. Feuerwerke anlässlich eines Geburtstages, Hochzeit o.ä. und das sogenannte "Hochzeitsschießen" unter dem Jahr sind grundsätzlich nicht zulässig.

Öffentliche Lotterien und Ausspielungen

Für eine öffentliche Lotterie (Verlosung von Geldgewinnen) oder Ausspielung (Verlosung von Warengewinnen) benötigen Sie eine Genehmigung. Die Stadt Altötting ist zuständig für die Genehmigung, wenn sich die Lotterie bzw. Ausspielung nicht über das Stadtgebiet hinaus erstreckt und bei denen das Spielkapital (=Anzahl der Lose x Lospreis) den Betrag von 40.000 € nicht übersteigt.

Plakatierung

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst-, und Kulturdenkmälern dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur auf den von der Stadt Altötting zugelassenen Plakattafeln und –säulen und nur durch den von der Stadt Altötting hierzu ermächtigten Unternehmer angebracht werden.

Veranstaltungen/Vereinsfeiern

Bei der Ausrichtung von Vereinsfeiern und Veranstaltungen ist ein umfassendes Regelwerk einzuhalten.

Die Bayerische Staatskanzlei hat dazu einen Leitfaden herausgegeben, der laufend aktualisiert wird und alle relevanten Informationen und Hinweise rund um das Thema Vereinsfeiern enthält und einen Überblick über die richtige Organisation und sichere Durchführung von Vereinsfeiern gibt.

Kampfhunde/gefährliche Tiere

Als Kampfhunde gelten in Bayern Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren (vom 10.07.1992), allgemein auch unter "Kampfhundeverordnung" bekannt, abschließend aufgeführt sind.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.

Lärmschutz/Hausarbeiten/Rasenmähen

Der knatternde Rasenmäher, die rauschende Party oder der Duft von Grillfleisch sind oft Anlass einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung. Nach den privatrechtlichen Bestimmungen muss der Eigentümer eines Grundstücks solche Einwirkungen dulden, wenn sie die Benutzung seines Anwesens nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung ist in der Regel unwesentlich, wenn Grenz- oder Richtwerte in öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht überschritten werden.

So gelten für den Betrieb von Rasenmähern, Laubbläsern und Grastrimmern auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassene Bestimmungen. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Altötting, Sachgebiet Immissionsschutz.

Katastrophenschutz

öffentliche Versammlungen

Bei Fragen zu öffentlichen Versammlungen oder Demonstrationen wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung - Sachgebiet Sicherheitsrecht beim Landratsamt Altötting.

AbteilungsleitungÖffentliche Sicherheit und Ordnung , Marktwesen , Wahlen / Volksentscheide / Bürgerentscheide , Datenschutzbeauftragter - Rathaus Altötting

Herr Rainer Steinbrecher

Kontakt
Telefon: 08671 5062-26
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Plakatierung; Immisionsschutz; Lotterieverordnung; Katastrophenschutz; Gewerbeordnung; Ladenschlussgesetz; Gaststättengesetz; Feuerbeschau