Das Ordnungsamt ist unter anderem zuständig für die individuellen Rechtsgüter der Bürger, wie Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen und Gefahren abzuwehren. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Ordnungsamtes liegt somit in der Prävention, das bedeutet, in der Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.