Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen.
Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.
Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Altötting unter Tel.: 08671/506256.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (in Einzel-oder Doppelgräbern, Urnengräbern) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.