bei schriftlicher Abmeldung mit dem Abmeldeformular eine Fotokopie des Personalausweises
Ich ziehe von Altötting in eine andere Gemeinde in Deutschland - muss ich mich in Altötting abmelden?
Nein, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und eine neue Wohnung im Inland beziehen, dann müssen Sie sich nur bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. Ihre neue Wohnsitzgemeinde informiert uns dann über den Auszug bei uns.
Ich verziehe ins Ausland – was muss ich tun?
Wenn Sie aus der bisherigen Wohnung im Inland ausziehen und ins Ausland verziehen, dann müssen Sich bei uns abmelden.
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und jetzt ohne Obdach – muss ich mich abmelden?
Ja, auch in diesen Fällen kommen Sie bitte zur Abmeldung.
Wann kann ich mich abmelden?
Sie können den Wohnsitz maximal eine Woche vor dem Auszug abmelden. Die Wohnung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abgemeldet werden.
Ich habe einen Nebenwohnsitz in Altötting und möchte diesen abmelden - wie gehe ich hier vor?
Der Wohnsitz kann bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, abgemeldet werden.