Die örtliche Straßenverkehrsbehörde überprüft laufend den Zustand der Straßen, Gehwege, Plätze, etc. im Stadtgebiet der Stadt Altötting. Stolperquellen und Schlaglöcher können auch über das Schadensformular gemeldet werden.
Wir erteilen Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen zum Beispiel für Baustellen. Sondernutzungsgenehmigungen, wie zum Beispiel für Aufstellen eines Baugerüstes auf öffentlichen Verkehrsflächen oder eines Abfallcontainer sowie Anordnung von Halteverbotsschildern bei Umzügen und dergleichen, können bei uns beantragt werden. Außerdem wirken wir bei den verkehrsrechtlichen Genehmigungen von Großveranstaltungen mit.