Ausschnitt eines Bebauungsplans der Stadt Altötting.

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne.

 

 

Flächennutzungsplan

Die Kommunen sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Planungshoheit und für diese verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Im Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) sind für das gesamte Stadtgebiet die vorhandenen und geplanten Nutzungen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergeben, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kommune dargestellt.

Gegenüber dem einzelnen Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, das heißt auch kein Baurecht. Rechtswirkungen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan insofern, als aus ihm Bebauungspläne (= verbindlicher Bauleitplan) zu entwickeln sind, die vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden und dann gegenüber jedermann verbindlich sind.

Für die Entwicklung der Stadt Altötting sind im Flächennutzungsplan Flächen für Wohnen, Gewerbe und Versorgungsflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wurde 1996 rechtswirksam. Seither gab es für verschiedene Bereiche Änderungen, meist im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Jeder kann im Stadtbauamt Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen.

Bebauungsplan

Grundsätzlich werden Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu bestimmen. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, ergänzt durch die Bayerische Bauordnung (BayBO), die Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne.

Gängige Festsetzungen sind z.B.:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe, Grünflächen)
  • Verkehrsflächen
  • Festsetzung der überbaubaren und der nicht bebaubaren Grundstücke
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Regelung der Bebauungsdichte und der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen)

Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter http://www.stmb.bayern.de/buw/index.php.

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