Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht.
Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.03. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.
Sie beträgt im Gemeindegebiet der Stadt Altötting für jeden Hund 50 €. Davon abweichend ist für Kampfhunde eine Steuer i. H. von 500 € zu entrichten.