Die Steuerstelle der Stadt Altötting erhebt die Gebühren für die Abfallentsorgung, Wasser und Kanal.
Gebühren
Wasser- und Kanalgebühren
Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren erfolgt am Ende eines jeden Jahres. Grundlage ist der tatsächliche Verbrauch.
Hierzu erhalten Sie von uns eine schriftliche Aufforderung, Ihren Wasserzähler abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Die Meldung ist möglich über das Bürgerportal, per Telefon, per Mail, per Fax, per Brief und natürlich auch persönlich.
Im Januar werden dann seitens des Steueramtes die Gebührenbescheide erstellt und zeitglich die neuen Vorauszahlungen festgelegt.
Im Falle eines Eigentümerwechsels, wenn Sie beispielsweise ihre Immobilie (ausgenommen Wohnungen und unbebaute Grundstücke) verkauft haben, melden Sie uns dies umgehend und nutzen Sie hierzu das Formular Eigentürmerwechsel. Anschließend können wir die abschließenden Abrechnungen erstellen. Ab dem Wechselmonat erhält dann der neue Eigentümer die entsprechenden Gebührenbescheide.
Hiervon nicht betroffen ist die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine „Jahressteuer“ und die Umschreibung erfolgt immer auf den nächstfolgenden 01.01.. Privatrechtlich getroffene Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Verkäufer bleiben davon unberührt.
Abfallentsorgungsgebühren
Die Durchführung der „Müllabfuhr“ obliegt grundsätzlich dem Landkreis Altötting.
Die Festsetzung (Bescheid) der Gebühr aber erfolgt durch die Steuerstelle der Stadt Altötting im Namen und im Auftrag des Landkreises. Grundlage für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren ist die Gebührensatzung des Landkreises Altötting.
Die Gebühren dienen zur Deckung der Kosten für die Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen.
Sollten Sie Fragen zur Müllabfuhr / Papiertonne / Wertstoffhof haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Altötting.
Hinweise zur Abfalltrennung und Abfallentsorgung finden Sie auf den Seiten der Abfallwirtschaft beim Landratsamt Altötting.