Das Steuerstelle der Stadt Altötting ist der Finanzverwaltung angegliedert. Hauptaufgabengebiet ist die Festsetzung der gemeindlichen Steuern, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer, der Gebühren (Wasser/Kanal/Müll) sowie die (Müll-)Tonnenverwaltung.
Steuerstelle
Wichtige Informationen zum Eigentümerwechsel
Wenn Sie Ihre Immobilie (ausgenommen Wohnungen und unbebaute Grundstücke) verkauft, vererbt oder sonstig an Dritte veräußert haben, nutzen Sie bitte untenstehendes Formular und füllen Sie es komplett aus. So können wir die abschließenden Wasser- und Abfallbescheide erstellen. Der neue Eigentümer erhält dann Gebührenbescheide ab dem Wechselmonat von uns.
Die Grundsteuer ist hiervon NICHT betroffen. Grundsteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und ein Wechsel erfolgt immer auf den 01.01.. Privatrechtlich getroffene Vereinbarungen bleiben davon unberührt.