Die Stadtkasse ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie das Mahn- und Vollstreckungswesen.
Zum Einzug von Forderungen der Stadt Altötting ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Das Mandat ist hierzu schriftlich im Original vorzulegen. Mandate per E-Mail oder Fax können leider nicht akzeptiert werden.
Weiters stellt die Stadtkasse bei Sach- und Geldspenden für städtische Einrichtungen nach erfolgtem Zahlungseingang Spendenbescheinigungen aus. Spenden sind freiwillige Zuwendung für religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, kulturelle, wirtschaftliche oder politische Zwecke.
Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift / SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier downloaden.