Die Geschäftsleitung wirkt bei vielen Grundsatzentscheidungen der Stadt Altötting mit. Sie ist zuständig für Verträge mit herausragender Bedeutung für die Stadt.
Weiter unterliegen ihr die Aufgaben der Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung und Stadtmarketing. Die Organisation der Verwaltung, innerbetriebliche Verwaltungsabläufe sowie Personalangelegenheiten gehören ebenso zum Aufgabengebiet der Geschäftsleitung.
Der gesamte Bereich Kindertagesstätten, Kindertagesbetreuung sowie der Sitzungsdienst, der Geschäftsgang sowie kommunalrechtliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind ebenfalls hier angesiedelt.