Informationen in Leichter Sprache
Personen-stands-Urkunde
Personen-stands-Urkunden
sind Urkunden vom Amt
mit Infos über eine Person.
Zum Beispiel:
- Geburts-Urkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbe-Urkunden
Wichtig:
Wenn Sie Urkunden im Standes-Amt zeigen:
Sie müssen alle Urkunden im Original vorzeigen.
Sie können keine Kopien vorzeigen.
Urkunden in anderen Sprachen
Sie müssen Urkunden in inter-nationaler Form zeigen.
Das heißt:
Die Urkunde muss auf Deutsch oder Englisch sein.
Die Urkunde muss in verschiedenen Ländern gültig sein.
Wenn Sie nur die Urkunde aus Ihrem Land haben,
dann müssen Sie auch eine Übersetzung abgeben.
Das heißt:
Ausländische Papiere in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer in Deutschland machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Der Staat bestimmt: Wer ein Experte ist.
Der Staat prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Bei Urkunden aus bestimmten Ländern
brauchen Sie in Deutschland manchmal
- eine Über-Beglaubigung.
Das heißt:
Die Urkunden müssen beglaubigt werden.
Sie brauchen einen Stempel vom Amt.
Der Stempel zeigt: Die Urkunde ist echt. - Oder Sie brauchen eine Über-Prüfung.
Die Urkunden müssen vom Amt geprüft werden. - Oder Sie müssen uns weitere Papiere zeigen.
Wir beraten Sie im Standes-Amt.
Wir erklären Ihnen die Regeln und Gesetze.
Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen.
Und welche Papiere Sie brauchen.
Mehr Infos dazu finden Sie im Internet.
Auf der Internet-Seite vom Auswärtigen Amt.
Wer bekommt Urkunden und Infos vom Amt?
- Sie müssen 16 Jahre alt sein.
- Sie bekommen die Urkunde nur für sich selbst.
- Oder für Personen aus Ihrer Familie.
- Zum Beispiel:
- Ihren Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
- Ihre Eltern
- Ihre Groß-Eltern
- Ihre Kinder
Achtung:
Das gilt nicht für:
- Geschwister
- Tanten
- Oder Onkel.
Andere Personen aus der Familie
bekommen nur eine Urkunde:
- Wenn sie eine Vollmacht haben.
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis.
Sie erlauben einer anderen Person damit,
dass die Person für Sie zum Amt geht.
Und die Urkunde für Sie abholen darf. - Oder wenn sie einen guten Grund haben.
Dazu sagen wir: Rechtliches Interesse.
Rechtliches Interesse heißt:
Die Person hat schon ein Recht,
das ohne die Urkunde gefährdet ist.
Das heißt: Sie verlieren Ihr Recht vielleicht.
Wenn Sie nicht die Urkunde zeigen.
Sie brauchen die Urkunde.
Damit Sie Ihr Recht beweisen können.
Kein rechtliches Interesse ist:
Wenn Sie die Urkunden für die Forschung brauchen.
Zum Beispiel: Für die Familien-Forschung.
Wenn Sie etwas über Ihre Familie wissen wollen.
Wie viel kosten die Urkunden?
Eine Urkunde kostet 10 Euro.
Die Gebühren für Urkunden vom Amt
stehen im Kosten-Gesetz für Bayern.
Wie kann ich die Urkunden beantragen?
1. Im Internet
Sie können die Urkunde im Internet beantragen.
Über unser Bürger-Service-Portal
Rufen Sie im Standes-Amt an.
Fragen Sie nach, wie Sie eine Urkunde beantragen können.
2. Persönlich
Sie können die Urkunden persönlich beantragen.
Sie können die Urkunden im Standes-Amt abholen.
Sie müssen während unserer Öffnungs-Zeiten zu uns kommen.
Sie müssen uns dazu Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise-Pass.
Achtung:
Sie müssen manchmal weitere Papiere zeigen.
Zum Beispiel:
Als Nachweis für ein rechtliches Interesse.
3. Schriftlich
Sie können die Urkunden schriftlich beantragen.
Sie schicken den Antrag an die Adresse
Welche Urkunden kann ich beantragen?
Sie bekommen beim Standes-Amt Altötting
verschiedene Personen-stands-Urkunden.
Zum Beispiel:
- Geburts-Urkunden
- Sterbe-Urkunden
- Heirats-Urkunden
- Mehr-sprachige Personen-stands-Urkunden
Zum Beispiel:
Urkunden auf Englisch.
Oder anderen Sprachen.
- Infos aus Personen-stands-Büchern
Zum Beispiel:
Die Geburts-Zeit von einem Kind.
- Kopien aus dem Archiv
Zum Beispiel:
Alte Geburts-Urkunden.
- Beglaubigte Kopien aus Registern
Zum Beispiel Kopien aus dem
o Geburts-Register
o Heirats-Register
o Lebens-Partnerschafts-Register
o und Sterbe-Register
Ein Register ist ein Verzeichnis im Amt.
In dem Verzeichnis stehen Infos über Personen.
Zum Beispiel:
- Wann die Personen geboren wurden.
Dazu sagen wir: Geburts-Register. - Wann die Person geheiratet hat.
Dazu sagen wir: Heirats-Register. - Oder wann die Personen gestorben sind.
Dazu sagen wir: Sterbe-Register.
Sie können eine Kopie aus dem Register bekommen.
Die Kopie muss beglaubigt werden.
Das heißt:
Das Amt macht einen Stempel auf die Kopie.
Als Beweis dafür, dass die Kopie echt ist.
Wir sind zuständig für die Urkunden in Altötting und in
- Emmerting
- Kastl
- Teising
- Tüßling
- Unterneukirchen
- Mörmoosen
- Unterburgkirchen
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.