Informationen in Leichter Sprache
Ehe-Fähigkeits-Zeugnis für eine Heirat im Ausland
Sie wollen im Ausland heiraten?
Und Sie sind Deutsche oder Deutscher?
Das heißt:
Sie haben eine deutsche Staats-Angehörigkeit?
Und einen deutschen Pass oder Personal-Ausweis?
Dann müssen Sie zum ausländischen Konsulat.
Ein Konsulat ist die Vertretung von einem Land im Ausland.
Ein Konsulat kümmert sich im Ausland
um die Angelegenheiten von seinen Bürgern und Bürgerinnen.
Es gibt deutsche Konsulate in anderen Ländern.
Und es gibt Konsulate von anderen Ländern in Deutschland.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen,
dann müssen Sie zu dem Konsulat von dem Land
in dem Sie heiraten wollen.
Sie müssen das Konsulat fragen,
welche Papiere Sie zum Heiraten brauchen.
Es gibt Länder,
in denen Sie neben den Urkunden
nur eine Familien-Stands-Bescheinigung brauchen.
Die Familien-Stands-Bescheinigung ist
die erweiterte Melde-Bescheinigung.
Das ist ein Papier auf dem steht:
- Ihre Adresse,
- Ihre Staats-Angehörigkeit
- und Ihr Familien-Stand.
Familien-Stand heißt:
Ob Sie verheiratet sind.
Oder geschieden.
Inhalt
In manchen Ländern brauchen Sie ein
Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Ob Sie beide heiraten können.
In dem Papier stehen Ihre Namen.
Und andere Informationen über Sie.
Das Zeugnis bestätigt dem Standes-Amt im Ausland
dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt.
Zum Beispiel:
Dass Sie alt genug sind, um zu heiraten.
Dass Sie fähig sind, zu heiraten.
Wichtig:
Wir brauchen die Unterlagen von beiden Verlobten.
Wir haben alle nötigen Papiere in eine Liste geschrieben.
Die Liste gilt für Sie nur:
- Wenn Sie beide deutsche Staats-Angehörige sind.
- Wenn Sie in
- Altötting,
- Emmerting,
- Kastl,
- Teising,
- Tüßling oder
- Unterneukirchen
wohnen.
oder zuletzt in
- Altötting,
- Emmerting,
- Kastl,
- Teising,
- Tüßling oder
- Unterneukirchen
gewohnt haben.
- Wenn Sie beide voll-jährig sind.
- Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Auf der Seite finden Sie noch mehr
Infos zum Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Wenn Sie Fragen haben
oder etwas nicht verstehen,
machen Sie bitte einen Termin bei uns.
Wir helfen Ihnen gerne.
Welche Papiere brauchen wir dafür?
Für ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
brauchen wir diese Papiere von Ihnen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Sie müssen Ihre gültigen Ausweise zeigen.
Ausnahme:
Wenn Sie das Zeugnis vom Ausland aus beantragen,
dann reicht eine beglaubigte Kopie von Ihrem Pass.
Das bedeutet:
Das Amt muss die Kopie beglaubigen.
Das bedeutet:
Die Kopie bekommt einen Stempel vom Amt.
Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.
- Kopie vom Geburts-Register
Das Amt muss die Kopie beglaubigen.
Das bedeutet: Die Kopie bekommt einen Stempel vom Amt.
Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.
Das heißt: Sie müssen eine neue Kopie vom Amt besorgen.
Die Kopie darf nicht mehrere Monate alt sein.
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Wenn Sie in Deutschland geboren sind,
brauchen Sie eine Kopie vom Geburts-Register.
Sie bekommen die Kopie vom Geburts-Register
beim Standes-Amt in Ihrem Geburts-Ort.
Wichtig:
Die Kopie muss aktuell sein.
Wenn Sie im Ausland geboren sind, dann brauchen Sie entweder:
- Eine Geburts-Urkunde aus Ihrem Heimat-Land
mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder
- eine inter-nationale Geburts-Urkunde
wo schon eine Übersetzung in die deutsche Sprache drauf ist.
Inter-national heißt:
Sie gilt zwischen verschiedenen Ländern.
Wichtig:
- In der Geburts-Urkunde müssen
- die Namen von Ihren Eltern stehen.
- Ausländische Papiere in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Russischen Föderation ist in russischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Der Staat entscheidet, wer Experte ist.
Der Staat prüft die Menschen.
Dann gibt er ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Übersetzerin arbeiten.
Und als Dolmetscher oder Dolmetscherin.
Achtung:
Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original zeigen.
Wir nehmen keine Kopien.
Was muss ich noch wissen?
Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Bitte lesen Sie die folgenden Infos gut durch.
Damit Sie alle nötigen Papiere mitbringen:
- Wenn einer von Ihnen nicht in Altötting wohnt,
dann brauchen Sie eine neue erweiterte Melde-Bescheinigung.
In der Melde-Bescheinigung muss Ihr Familien-Stand stehen.
Die Bescheinigung bekommen Sie vom Melde-Amt
in Ihrem Wohn-Ort in Deutschland.
- Wenn Sie schon verheiratet waren,
brauchen Sie auch eine Kopie vom Ehe-Register
von Ihrer letzten Ehe mit einem Auflösungs-Vermerk.
Auflösungs-Vermerk heißt:
Ihre Ehe wurde geschieden.
Sie sind nicht mehr verheiratet.
Sie können wieder heiraten.
Die Kopie aus dem Ehe-Register bekommen Sie
beim Standes-Amt in dem Sie geheiratet haben.
Wichtig:
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Achtung:
Wenn Sie gerade erst geschieden wurden
und die Scheidung noch nicht im Ehe-Register steht,
dann müssen Sie uns die Kopie vom Ehe-Register zeigen.
Und ein Scheidungs-Urteil vom Gericht.
Was ist, wenn wir keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben?
Wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben,
lassen Sie sich bitte persönlich von uns beraten.
Sie bekommen dann von uns ein Merk-Blatt.
In dem Merk-Blatt stehen alle nötigen Infos.
Zum Beispiel:
Welche Papiere Sie für die Heirat brauchen.
Woher bekomme ich das Zeugnis?
Sie bekommen das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
vom Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.
Ausnahme:
Wenn Sie zur Zeit im Ausland wohnen,
dann ist das Standes-Amt für Sie zuständig,
wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben.
Das heißt:
Wir sind nur für Sie zuständig
- Wenn Sie in Altötting wohnen.
- Wenn Sie zuletzt in Altötting gewohnt haben.
Wie lange ist das Zeugnis gültig?
Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist 6 Monate gültig.
Was passiert nach der Heirat im Ausland?
Wenn Sie im Ausland heiraten,
müssen Sie Ihre Ehe in Ihrem Wohn-Ort anmelden.
Dafür müssen Sie zum Melde-Amt.
Sie können auch ein Ehe-Register beantragen.
Dafür müssen Sie zum Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.
Ehe-Register heißt:
Das Standes-Amt macht eine Liste
mit allen Ehe-Paaren im Ort.
Wenn Sie in dem Ort heiraten,
dann werden Ihre Namen in die Liste geschrieben.
Dann bekommen Sie eine Urkunde vom Amt.
Als Nachweis für Ihre Ehe.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben
und Deutsche oder Deutscher sind,
können Sie sich in die Liste eintragen lassen.
Das kostet aber Geld.
Sie können Ihre Ehe dann
durch eine deutsche Urkunde nachweisen.
In der Urkunde steht auch,
wenn Sie den Namen von Ihrem Partner
oder Ihrer Partnerin annehmen.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Kommen Sie am besten persönlich zu uns.
Dann bekommen Sie das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis sofort.
Es reicht, wenn einer von Ihnen zu uns kommt
und das Zeugnis beantragt.
Wenn Sie beide NICHT kommen können,
dann kann eine Person Sie vertreten.
Sie müssen der Person eine Vollmacht geben.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis.
Die Person muss uns dann diese Papiere zeigen:
- die Vollmacht mit Ihrer Erlaubnis und Unterschrift
- den eigenen Personal-Ausweis oder Pass
- und die Kopien von Ihren Personal-Ausweisen oder Pässen.
Wichtig:
Die Kopien müssen beglaubigt sein.
Das heißt:
Es sind nur Kopien mit dem Stempel vom Amt erlaubt.
Achtung:
Wenn Sie im Ausland sind,
können Sie den Antrag auch
schriftlich an uns stellen.
Oder an die deutsche Botschaft.
Oder an das deutsche Konsulat.
Wie viel kostet das Zeugnis?
Ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis kostet 50 Euro.
Ausnahme:
Sie müssen 70 Euro bezahlen,
wenn einer von Ihnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Achtung:
Manchmal brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 5 Euro.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Also mit Geld-Scheinen und Münzen.
Oder Sie können mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Damit können Sie ohne Bar-Geld bezahlen.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze dazu stehen im
Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PstG.
Und in der Verordnung
zum Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PstV.
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.