Informationen in Leichter Sprache
Ehe anmelden
Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden?
Und Sie wollen jetzt heiraten?
Dann müssen Sie dies beim Standes-Amt anmelden.
Wann kann ich eine Ehe anmelden?
Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner
müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen also voll-jährig sein.
Wenn Sie Ihren Antrag bei uns stellen wollen,
muß mindestens einer von Ihnen in
- Altötting,
- Emmerting,
- Kastl,
- Teising,
- Tüßling oder
- Unterneukirchen
wohnen.
Wissen Sie schon, wann Sie heiraten wollen?
Sie können frühestens 6 Monate vorher einen Termin vormerken.
Sie müssen dazu beide bei uns vorbeikommen.
Was brauche ich, um eine Ehe anzumelden?
Das hängt davon ab, in welcher Lage Sie sind.
Hier finden Sie nacheinander beschrieben,
was Sie in den möglichen Lagen brauchen.
1. Das brauchen Sie in jedem Fall:
Sind Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Deutsche?
Und Sie wohnen beide in
- Altötting,
- Emmerting,
- Kastl,
- Teising,
- Tüßling oder
- Unterneukirchen?
Und Sie waren noch nie verheiratet?
Dann müssen Sie zum Anmelden im Standes-Amt Folgendes mitbringen:
- Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.
- eine erweiterte Melde-Bescheinigung vom Einwohner-Meldeamt.
Die beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register
bekommen Sie beim Standes-Amt in der Stadt, wo Sie geboren sind.
Sie können keine Geburts-Urkunde abgeben.
Sie können keine Geburts-Bescheinigung abgeben.
Wir nehmen nur eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.
Wenn Sie zusammen Kinder haben, brauchen Sie auch:
eine Geburts-Urkunde,
auf der Sie beide als Eltern stehen.
Diese Urkunde bekommen Sie beim Standes-Amt
in der Stadt, wo Sie die Geburt vom Kind gemeldet haben
Wichtig ist auch:
Wenn Sie als Aussiedler oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sind:
Dann müssen Sie außerdem folgende Unterlagen abgeben:
- Nachweis über Ihren Namen
Zum Beispiel: Ihr Familien-Buch
Oder eine andere Bescheinigung für Ihren Namen.
Darauf muss Ihr Name stehen.
- Namens-Änderungs-Urkunde
Das ist eine Urkunde auf der steht:
Ihr Name hat sich geändert.
Wenn sich Ihr Name geändert hat,
dann müssen Sie diese Urkunde abgeben
2. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind in einem anderen Land gemeldet als Deutschland:
Bitte rufen Sie uns an.
Es gibt viel zu erklären.
3. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind nicht Deutsche oder Deutscher. Und Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin wohnen nicht in Altötting:
Wenn Sie beide nicht in Altötting wohnen,
müssen Sie die Ehe auch beim
Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort anmelden.
Das Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort schickt uns die Papiere direkt zu.
Wenn das Standes-Amt uns die Papiere geschickt hat,
dann melden wir uns bei Ihnen.
Dann legen wir gemeinsam einen Trau-Termin fest.
Und wir klären weitere Fragen.
4. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin waren schon einmal verheiratet:
Dann brauchen Sie eine beglaubigte Kopie
vom Ehe-Register der letzten Ehe.
Oder die beglaubigte Kopie von der Urkunde
zu Ihrer letzten Lebens-Partnerschaft.
Darauf muss stehen:
dass Sie diese letzte Ehe oder
Lebens-Partnerschaft aufgelöst haben.
Wenn Sie die letzte Ehe oder Lebens-Partnerschaft
erst vor kurzem aufgelöst haben,
steht die Auflösung vielleicht noch nicht darin.
Dann müssen Sie uns auch das Urteil der Scheidung zeigen.
Auf dem Scheidungs-Urteil muss stehen,
dass das Urteil rechtskräftig ist.
Das bedeutet, dass es gültig ist.
Wie melde ich eine Ehe an?
Sie rufen uns an und sagen Sie möchten einen Termin für die Anmeldung der Ehe.
Sie gehen gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu uns ins Standes-Amt.
- Dort sprechen Sie mit uns.
Das können Sie nicht früher als 6 Monate vor dem geplanten Termin tun.
- Zu dem Gespräch bringen Sie die Unterlagen mit.
- Dann schlagen Sie vor, wo Sie den Heirats-Termin haben wollen.
Und wann Sie Heirats-Termin haben wollen.
Wir sagen Ihnen dann, ob das geht.
Wenn nicht, machen wir mit Ihnen einen anderen Termin für die Heirat aus.
Was kostet das Anmelden einer Ehe?
Das Anmelden kostet 50 Euro.
Außer wenn einer der Partner oder Partnerinnen
keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Dass Sie zu einem bestimmten Staat gehören.
Zum Beispiel: Weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.
Wenn einer der beiden Partner oder Partnerinnen
keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Dann kostet das Anmelden 70 Euro.
Dazu kommen noch weitere Kosten:
Zum Beispiel:
Die Kosten für Urkunden und ein Familien-Stamm-Buch.
Dafür müssen Sie noch einmal etwa 40 bis 175 Euro bezahlen.
Für das Anmelden brauchen Sie auch eine
Erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 5 Euro.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können bar bezahlen.
Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.
In welchem Gesetz stehen die Regeln zur Ehe?
Die Regeln zur Ehe stehen im
Personen-Stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist PStG.
Und in der Verordnung zur Ausführung des
Personen-Stands-Gesetzes.
Die Abkürzung dafür ist PStV.
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.