Informationen in Leichter Sprache
Wohnsitz zu einer anderen Adresse in Altötting ummelden
Wenn Sie in Altötting zu einer anderen Altöttinger Adresse umziehen,
müssen Sie sich bei uns ummelden.
Bis wann muss ich meinen neuen Wohnsitz ummelden?
Spätestens 2 Wochen nach dem Umzug
zur neuen Adresse müssen Sie sich ummelden.
Wo kann ich meinen Wohnsitz ummelden?
Ihren neuen Wohnsitz in Altötting melden Sie dort um:
Was brauche ich für das Ummelden von meinem Wohnsitz?
Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Reise-Pass
- oder den Pass von Ihrem Heimat-Land
- Und wenn nötig:
Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
Oder Ihr Visum.
Ein Visum ist ein Papier in dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
- Die Ausweise von allen Personen, die mit Ihnen umziehen
- Das Ummelde-Formular
Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
- Eine Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.
Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Bestätigung ausfüllen:
Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen nach Ihrem Umzug ausfüllen.
Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.
Wenn Sie keine Wohnung mieten,
sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.
Oder in ein eigenes Haus ziehen.
Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.
Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:
- 1 Auszug aus dem Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste mit:
- allen Grund-Stücken
- allen Eigentümern
Ihr Name steht im Grund-Buch:
- Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
- Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
- Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.
Sie müssen uns dann 1 Kopie vom Grund-Buch zeigen.
- 2 Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person macht für Sie einen Vertrag.
Oder schreibt für Sie eine Urkunde.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.
Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.
Sie müssen uns dann 1 Kopie von diesem Vertrag zeigen.
Wie melde ich meinen Wohnsitz um?
Sie füllen das Ummelde-Formular aus.
Das können Sie im Internet tun.
Die Formulare sind in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie uns danach.
Drucken Sie bitte das Ummelde-Formular
und das Beiblatt nach dem Ausfüllen aus.
Beide Formulare müssen Sie unterschreiben.
Mit diesen Formularen und den anderen Unterlagen
kommen Sie zu uns.
Was ist, wenn ich zum Ummelden nicht selber kommen kann?
Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Ummelden von Ihrem Wohnsitz zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt.
Sie können das nämlich nicht selber tun, weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss Ihren Personal-Ausweis und Reise-Pass mitbringen
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Wie lasse ich meine Adresse im Personal-Ausweis ändern?
Dazu müssen Sie nichts weiter tun.
Wir ändern diese Angaben,
wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz in Altötting bei uns ummelden.
Was passiert mit den Daten, mit denen ich umgemeldet bin?
Wir gebrauchen Ihre Daten nur für die Abläufe, die das Gesetz sagt.
Sie können dem Weitergeben von Ihren Daten an andere Stellen widersprechen.
Dann geben wir niemals Ihre Daten an diese Stellen weiter.
Widersprechen können Sie beim Ummelden von Ihrem Wohnsitz in Altötting.
Sie können aber auch später noch dem Weitergeben von Ihren Daten widersprechen.
An bestimmte Stellen dürfen wir Ihre Daten nur dann weitergeben,
wenn Sie dem zugestimmt haben.
Was kostet das Ummelden von meinem Wohnsitz?
Das Ummelden selbst ist kostenlos.
In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Anmelden von einem Wohnsitz?
Die Regeln zum Anmelden von einem Neben-Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Und es gibt neue Gesetze zum:
- Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz
Dazu müssen Sie jetzt immer 1 Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.