Informationen in Leichter Sprache
Wohnsitz zum ersten Mal in Altötting anmelden
Sie ziehen nach Altötting um?
Dann müssen Sie Ihre neue Adresse bei uns anmelden.
Bis wann muss ich meinen neuen Wohnsitz anmelden?
Spätestens 2 Wochen nach dem Einzug
zur neuen Adresse müssen Sie sich anmelden.
Wo melde ich meinen Wohnsitz an?
Ihren neuen Wohnsitz melden Sie dort an:
Was brauche ich für das Anmelden von meinem Wohnsitz?
Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Reise-Pass
- die Ausweise von allen Personen,
die mit Ihnen umziehen
- das Anmelde-Formular
- Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.
Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Bestätigung ausfüllen.
Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen nach Ihrem Umzug ausfüllen.
Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.
Wenn Sie keine Wohnung mieten,
sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.
Oder in ein eigenes Haus ziehen.
Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.
Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:
- 1 Auszug aus dem Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste mit:
- allen Grund-Stücken
- allen Eigentümern
Ihr Name steht im Grund-Buch:
- Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
- Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
- Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.
Sie müssen uns 1 Kopie vom Grund-Buch zeigen.
- 2 Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person macht für Sie einen Vertrag.
Oder schreibt für Sie eine Urkunde.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.
Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.
Sie müssen uns 1 Kopie von diesem Vertrag zeigen.
Wie melde ich meinen Wohnsitz an?
Sie füllen das Anmelde-Formular aus.
Das können Sie im Internet tun.
Die Formulare sind in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie uns danach.
Drucken Sie bitte das Anmelde-Formular
und das Beiblatt nach dem Ausfüllen aus.
Beide Formulare müssen Sie unterschreiben.
Mit diesen Formularen und den anderen Unterlagen kommen Sie zu uns.
Als verheirateter Mensch
oder als Mensch, der in einer Lebens-Partnerschaft lebt,
brauchen Sie dann zusätzlich:
- Ehe-Urkunde / Kopie aus dem Ehe-Register
oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde
- Geburts-Urkunden von Ihren Kindern, die mit Ihnen umziehen.
Deren Geburts-Urkunden brauchen Sie,
wenn diese unter 18 Jahre alt sind.
Wichtig:
Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland vorzeigen müssen,
beachten Sie bitte:
Ausländische Urkunden in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde in deutsche Sprache übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: "öffentlich bestellt oder beeidigt".
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Wichtig:
Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Sie können keine Kopien abgeben.
Wichtig ist auch:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen,
müssen Sie selbst zu uns kommen.
Dann können Sie keine Vollmacht für eine andere Person schreiben.
Was ist, wenn ich zum Anmelden nicht selber kommen kann?
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen,
dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt.
Sie können das nämlich nicht selber tun,
weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss Ihren Personal-Ausweis und Reise-Pass mitbringen
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen,
müssen Sie selbst zu uns kommen.
Wie lasse ich meine Adresse Im Personal-Ausweis ändern?
Dazu müssen Sie nichts weiter tun.
Wir ändern diese Angaben,
wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz bei uns anmelden.
Was passiert mit den Daten, mit denen ich angemeldet bin?
Wir gebrauchen Ihre Daten nur für die Abläufe, die das Gesetz sagt.
Sie können dem Weitergeben von Ihren Daten an andere Stellen widersprechen.
Dann geben wir niemals Ihre Daten an diese Stellen weiter.
Widersprechen können Sie beim Anmelden von Ihrem Wohnsitz.
Sie können aber auch später noch dem Weitergeben von Ihren Daten widersprechen.
An bestimmte Stellen dürfen wir Ihre Daten nur dann weitergeben,
wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben.
Muss ich für das Anmelden etwas bezahlen?
Nein. Das Anmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.
In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Anmelden von einem Wohnsitz?
Die Regeln zum Anmelden von einem Neben-Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Und es gibt neue Gesetze zum:
- Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz
Dazu müssen Sie jetzt immer
1 Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.