Informationen in Leichter Sprache
Wohnsitz abmelden
Ihren Wohnsitz müssen Sie nur dann abmelden:
- Wenn Sie ins Ausland ziehen.
- Wenn Sie Ihren Neben-Wohnsitz auflösen.
- Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben.
Bis wann muss ich meinen Wohnsitz abmelden?
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug
müssen Sie Ihren alten Wohnsitz abmelden.
Was brauche ich für das Abmelden?
Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Reise-Pass
- oder den Pass von Ihrem Heimat-Land.
Und wenn nötig:
- Die Ausweise von allen Personen,
die mit Ihnen wegziehen.
- Das Abmelde-Formular mit Ihrer Unterschrift
Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
Wo melde ich meinen Wohnsitz ab?
Dazu kommen Sie ins Rathaus Altötting.
Wichtig: Sie müssen Ihren Wohnsitz dort abmelden,
wo Ihr Haupt-Wohnsitz ist.
Zum Beispiel: Wenn Ihr Neben-Wohnsitz in München ist
und Ihr Haupt-Wohnsitz in Altötting:
Dann müssen Sie in Altötting Ihren Neben-Wohnsitz abmelden.
Sie dürfen Ihren Neben-Wohnsitz nicht in München abmelden.
Weil Ihr Haupt-Wohnsitz in Altötting ist.
Und Sie immer dort zum Amt müssen:
Wo Ihr Haupt-Wohnsitz ist.
Aber: Wenn Ihr Haupt-Wohnsitz in München ist
und Ihr Neben-Wohnsitz in Altötting:
Dann müssen Sie in München Ihren Neben-Wohnsitz abmelden.
Wie melde ich meinen Wohnsitz ab?
Sie können das Abmelde-Formular im Internet ausfüllen.
Das Formular ist in schwerer Sprache.
Drucken Sie das Formular dann bitte aus.
Bitte unterschreiben Sie es.
Mit dem Formular kommen Sie zu uns.
Oder:
Wenn Sie das Formular nicht im Internet ausfüllen wollen,
kommen Sie zu uns.
Wir füllen es dann mit Ihnen aus.
Danach geben wir Ihnen eine Bestätigung von der Abmeldung.
Können auch andere beteiligte Personen den Wegzug melden?
Ja.
Aber sie können dies nur formlos tun.
Das heißt, sie können dies ohne Formular tun.
Diese Personen können uns sagen,
dass Sie weggezogen sind:
- Haupt-Mieterin oder Haupt-Mieter,
wenn Sie das nicht selbst sind. - Wohnungs-Geberinnen oder Wohnungs-Geber.
- Die Person, der die Wohnung gehört.
In Alltags-Sprache heißt diese Person Eigentümerin oder Eigentümer.
Was ist, wenn meine ganze Familie mit mir aus Altötting wegzieht?
Die Abmeldung kann auch ein Familien-Mitglied tun,
das mit Ihnen wegzieht.
Die Ausweise von allen müssen vorgelegt werden
Was ist, wenn ich nicht selber vorsprechen kann?
Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Abmelden zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss Ihren Personal-Ausweis und Reise-Pass mitbringen
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Sie können Ihre Abmeldung auch mit der Post schicken.
Wenn Sie nicht selber vorsprechen können.
Zum Beispiel:
- Weil Sie schon im Ausland wohnen.
- Weil Sie niemanden kennen, der Sie abmelden kann.
Sie müssen uns dafür aber vorher anrufen.
Damit wir Ihnen sagen können:
Welche Unterlagen Sie uns schicken müssen.
Muss ich für das Abmelden etwas bezahlen?
Nein.
Das Abmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.
In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Abmelden?
Die Regeln zum Abmelden von einem Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Und es gibt neue Gesetze zum:
- Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.