Informationen in Leichter Sprache
Widerspruch gegen die Weitergabe von Melde-Daten einlegen
Sie haben das Recht,
der Weitergabe von Ihren bei uns gemeldeten Daten zu widersprechen.
Wenn Sie das getan haben,
dürfen wir Ihre Daten nicht an andere Stellen weitergeben.
An bestimmte Stellen dürfen wir auch ohne den Widerspruch
nicht Ihre Melde-Daten weitergeben.
Das dürfen wir nur, wenn Sie es uns erlaubt haben.
Welcher Weitergabe von meinen Daten kann ich widersprechen?
Sie können der Weitergabe von Ihren Daten widersprechen:
- an Religions-Gemeinschaften,
denen Menschen aus Ihrer Familie angehören.
Wenn Sie selbst nicht dieser Religion angehören.
Oder wenn Sie keiner Religion angehören.
Ausnahme: Wenn wir die Daten für Steuern brauchen.
Zum Beispiel: Damit wir die Kirchen-Steuer bekommen.
- An Parteien oder andere Gruppen bei Wahlen.
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen:
Wenn Sie keine Infos von Parteien bekommen wollen.
- An das Amt der Bundes-Wehr.
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen:
Wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind.
Wenn Sie keine Infos zum Wehr-Dienst wollen.
- An das Amt oder die Presse bei Jubiläen.
Jubiläum ist ein schweres Wort für: Jahres-Tag.
Zum Beispiel: Ihr 100. Geburtstag.
Oder Ihr 50. Hochzeits-Tag.
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen:
Wenn Ihr Jahres-Tag nicht in der Zeitung stehen soll.
- An Verlage von Adress-Büchern.
Zum Beispiel: Das Adress-Buch.
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen:
Wenn Ihre Nummer nicht im Telefon-Buch stehen soll.
Wann darf die Stadt Altötting meine Daten nur mit meiner Zustimmung weitergeben?
In diesen Fällen dürfen wir Ihre Daten nur weitergeben,
wenn Sie dem zugestimmt haben:
- Für Werbung.
- Für den Handel mit Ihrer Adresse.
Wie widerspreche ich der Weitergabe von meinen Melde-Daten?
Sie füllen das Formular für den Widerspruch aus.
Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie jemanden danach.
Das gleiche Formular füllen Sie aus,
wenn Sie der Weitergabe von Ihren Daten
an bestimmte Stellen zustimmen wollen.
Drucken Sie bitte das Formular aus.
Dann unterschreiben Sie es
und geben es bei uns ab.
Kann ich den Widerspruch auch rückgängig machen?
Ja.
Sie können den Widerspruch gegen die Weitergabe von Ihren Daten
jeder Zeit wieder aufheben.
Also uns die Weitergabe von Ihren Daten wieder erlauben.
Sie schreiben dann nur,
dass Sie den Widerspruch zurück nehmen.
Sie brauchen keinen Grund dafür anzugeben.
Wo kann ich meinen Widerspruch gegen die Weitergabe von meinen Daten abgeben?
Sie können das Formular zum Widerspruch bei uns abgeben.
Oder Sie schicken uns den Widerspruch mit der Post.
Die Adresse, wohin Sie den Widerspruch schicken können, ist:
Wann kann ich der Weitergabe von meinen Daten widersprechen?
Wenn Sie in Altötting gemeldet sind,
können Sie den Widerspruch zu jeder Zeit bei uns einlegen.
Sie können dies beim Anmelden oder Ummelden von Ihrem Wohnsitz tun.
Oder Sie können es später tun.
Ausnahme:
Beim Bundes-Amt für Wehr-Verwaltung
müssen Sie der Weitergabe von Ihren Daten dann widersprechen:
Vor dem 31. März in dem Jahr, bevor Sie 18 werden.
Warum müssen Sie den Widerspruch dann vor dem 31. März einlegen?
Weil das Bundes-Amt für Wehr-Verwaltung jedes Jahr
an diesem Tag die Daten weitergibt.
Das Amt tut dies,
wenn Sie dem nicht widersprochen haben.
Ihre Daten geben wir ohne den Widerspruch dann weiter, wenn:
- Sie Deutsche oder Deutscher sind.
- Sie im nächsten Jahr 18 werden.
Kann ich auch widersprechen, wenn ich unter 16 Jahre alt bin?
Als in Altötting gemeldete Jugendliche oder gemeldeter Jugendlicher unter 16 Jahren
können Sie der Weitergabe von Ihren Daten auch widersprechen.
Ihre Eltern müssen dann den Widerspruch unterschreiben.
Muss ich für meinen Widerspruch etwas bezahlen?
Nein. Der Widerspruch ist kostenlos.
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.