Informationen in Leichter Sprache.
Neben-Wohnsitz anmelden
Sie sind nach Altötting gezogen?
Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Zusätzlich können Sie einen 2. Wohnsitz anmelden.
Also einen Wohnsitz, in dem Sie nicht hauptsächlich wohnen.
Diesen 2. Wohnsitz nennen wir Neben-Wohnsitz.
Was brauche ich, um einen Neben-Wohnsitz in Altötting anzumelden?
Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- Oder Ihren Reise-Pass
- Oder den Pass von Ihrem Heimat-Land
- Und wenn nötig:
Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
Oder Ihr Visum.
Ein Visum ist ein Papier in dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
- die Ausweise von allen Personen, die mit Ihnen umziehen
- das Anmelde-Formular
Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
- Erklärung zum Neben-Wohnsitz
Sie brauchen diese Erklärung nicht:
Wenn Sie in Altötting schon einen Haupt-Wohnsitz haben.
Oder wenn Sie in Altötting schon einen Neben-Wohnsitz haben.
- Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.
Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Bestätigung ausfüllen:
Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen nach Ihrem Einzug ausfüllen.
Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.
Wenn Sie keine Wohnung mieten,
sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.
Oder in ein eigenes Haus ziehen.
Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.
Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:
1 Auszug aus dem Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste mit:
- allen Grund-Stücken
- allen Eigentümern
Ihr Name steht im Grund-Buch:
- Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
- Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
- Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.
2 Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person macht für Sie einen Vertrag.
Oder schreibt für Sie eine Urkunde.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.
Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.
Sie müssen uns Ihren Vertrag zeigen.
Wo melde ich einen Neben-Wohnsitz an?
Ihren Neben-Wohnsitz melden Sie dort an:
Wie melde ich einen Neben-Wohnsitz an?
Sie füllen das Formular zum Anmelden von dem 2. Wohnsitz aus.
Und auch die Erklärung zum Neben-Wohnsitz.
Das können Sie im Internet tun.
Die Formulare sind in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie uns danach.
Drucken Sie bitte die Erklärung zum Neben-Wohnsitz
und das Formular zum Anmelden von Ihrem 2. Wohnsitz
nach dem Ausfüllen aus.
Beide Formulare müssen Sie unterschreiben.
Mit diesen Formularen und den anderen Unterlagen
kommen Sie zu uns.
Was ist der Unterschied zwischen der Haupt-Wohnung und der Neben-Wohnung?
Wir prüfen nach Ihrer Anmeldung der Wohnung,
ob wir diese zur Neben-Wohnung erklären können.
Auch prüfen wir,
welche Wohnung die Haupt-Wohnung ist.
Und welche die Neben-Wohnung ist.
Haupt-Wohnung ist die Wohnung,
die Sie hauptsächlich nutzen.
Neben-Wohnung ist die Wohnung,
die Sie weniger nutzen.
Oder die Sie nur für bestimmte Sachen nutzen.
Was ist, wenn ich nicht selber zu Ihnen kommen kann, um die 2. Wohnung anzumelden?
Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt.
Sie können das nämlich nicht selber tun,
weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss Ihren Personal-Ausweis und Reise-Pass mitbringen.
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Was kostet das Anmelden von einem Neben-Wohnsitz?
Das Anmelden von Ihrem Neben-Wohnsitz ist kostenlos.
In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Anmelden von einem Neben-Wohnsitz?
Die Regeln zum Anmelden von einem Neben-Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.
Neues Melde-Gesetz
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Und es gibt neue Gesetze zum:
- Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz
Dazu müssen Sie jetzt immer 1 Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.
Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.
Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.