Die Stadt Altötting, Abt. IV - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist ausschließlich für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zuständig.
Für eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis ist das Landratsamt Altötting zuständig.
Im Bereich Begriffe A-Z haben wir für Sie die wichtigsten und am häufigsten nachgefragten Begriffe alphabetisch sortiert. Wir informieren Sie hier zu Aufgaben und Dienstleistungen der Stadt Altötting sowie über weitere Behörden, Einrichtungen und vieles mehr.
Die Stadt Altötting, Abt. IV - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist ausschließlich für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zuständig.
Für eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis ist das Landratsamt Altötting zuständig.