Grundstückseigentümer müssen grundsätzlich Teile der öffentlichen Straßen und Gehwege reinigen sowie im Winter vor Schnee und Eis sichern.
Dies betrifft zum einen Eigentümer von Grundstücken, die direkt an die Straße angrenzen (Vorderlieger). Es betrifft aber auch Eigentümer von Grundstücken, die mittelbar über die Straße erschlossen werden (Hinterlieger). Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende Grundstücke Zugang oder Zufahrt genommen werden darf.
Näheres regelt die städtische Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Diese ist im Rathaus einsehbar sowie auf der Website der Stadt Altötting unter folgendem Link: https://www.altoetting.de/rathaus/ortsrecht/reinigungs-und-sicherungsverordnung/