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Mittwoch, 08. Januar 2025

Kommunale Wärmeplanung der Kreisstadt: Zielszenario liegt vor

Kann mein Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen werden? Klarheit darüber erhalten Gebäudeeigentümer in Altötting nun anhand des Zielszenarios, das Steinbacher-Consult ausgearbeitet hat. Das Ingenieurbüro aus Neusäß unterstützt die Kreisstadt bei der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. In der Stadtratssitzung am 11. Dezember 2024 wurde dessen Entwurf einer Einteilung des Stadtgebietes in Wärmeversorgungsgebiete gebilligt. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit nicht nur eine Übersicht, welche Wärmeversorgungsart in welchem Stadtgebiet am besten geeignet ist, um bis 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen – sie können bis 31. Januar 2025 auch Stellung dazu nehmen.

Die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete zeigt, dass der Großteil Altöttings mit Fernwärme versorgt werden kann. Areale, bei denen kein Anschluss möglich ist – etwa Ober- und Unterholzhausen – sind als dezentrale Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen. Auch wenn nach dieser Einteilung ein Anschluss möglich ist, besteht für Gebäudeeigentümer keine Pflicht dazu, sie können frei entscheiden, wie sie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einhalten möchten.

Das vorliegende Zielszenario stellt den dritten von insgesamt vier Schritten auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung dar, die mit der Kommunalen Wärmeplanung gewährleistet werden soll. Notwendig wurde die Planung aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes der Bundesregierung. Das Gesetz legt fest, bis zu welchem Zeitpunkt Wärmepläne erstellt werden müssen – für Altötting ist dies der 30.06.2028; die Kreisstadt liegt mit ihrer Planung folglich gut im Zeitplan.

Der Entwurf der Wärmeversorgungsgebiete ist an der Amtstafel des Rathauses einsehbar und kann auch online unter https://www.altoetting.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ aufgerufen werden. Stellungnahmen können bis 31. Januar 2025 per Mail an hubert.rabenbauer (at) altoetting.de übermittelt werden, bei Bedarf ist auch eine Abgabe zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich. Fristgerechte Stellungnahmen, die ein berechtigtes Anliegen darstellen, werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Detaillierte Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Homepage der Kreisstadt: https://www.altoetting.de/leben-in-altoetting/umwelt-und-energie/kommunale-waermeplanung/