Wir möchten alle Altöttinger Bürgerinnen und Bürger über mögliche Hochwassergefahren durch den Mörnbach informieren. Weiterhin wollen wir Ihnen allgemeine Hinweise für den Fall einer (drohenden) Überflutung geben sowie dazu, was Sie selbst zur Vorsorge tun können.
1. Was ist ein Hochwasser?
Hochwasserereignisse werden mit Hilfe der sogenannten „Statistischen Jährlichkeit“ eingeordnet. Sie beschreibt die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Hochwassers einer bestimmten Größe und der dazugehörigen Wassermenge an einer bestimmten Stelle im Fluss. Grundsätzlich werden bei der Berechnung drei mögliche Stufen eines Hochwasserszenarios unterschieden:
a) Eine Wassermenge, die statistisch im Durchschnitt alle 10 Jahre vorkommt, also relativ häufig ist (HQhäufig = HQ10)
b) Ein Hochwasserereignis, welches statistisch im Durchschnitt alle 100 Jahre eintritt (= HQ100)
c) Ein extremes Hochwasserereignis, das noch einmal signifikant höhere Abflussmengen als ein 100-jährliches Ereignis aufweist (= HQextrem)
Sämtliche weitere Informationen und Hinweise in diesem Schreiben beziehen sich auf ein mögliches Hochwasserereignis durch den Mörnbach, das statistisch gesehen alle 100 Jahre (HQ100) eintritt. Einen hilfreichen Vergleich hierzu bietet das starke Regenereignis, das sich im Mai/Juni 2013 ereignet hat und im Nachhinein – was den Mörnbach betrifft – als etwa 20-jährliches Ereignis eingestuft wurde. Überflutungen durch den Mörnbach haben damals in Altötting nicht stattgefunden. Anmerkung: Wassereintritt in Kellern aufgrund des steigenden Grundwasserspiegels zählen wir in diesem Fall nicht dazu. Diese Beobachtung entspricht auch der amtlichen Hochwassergefahrenkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) mit der Darstellung der Hochwassergefahrenflächen für jede der drei oben genannten Klassifikationen (HQ10, HQ100 und HQextrem). Danach sind bei einem HQ10 in der Regel noch keine nennenswerten Überflutungen zu erwarten. Anders verhält sich das bei der nächsten Stufe, einem HQ100. Was in einem solchen Fall zu erwarten ist, möchten wir unter der nachfolgenden Nr. 2 darstellen.
Eines soll an dieser Stelle auch klargestellt werden: bei der Einteilung in HQ10, HQ100 und HQextrem handelt es sich um statistische Berechnungen. So bedeutet z. B. die Klassifizierung HQ100 nicht, dass ein solches Hochwasser tatsächlich nur alle 100 Jahre eintreten kann. Es kann schon demnächst eintreten oder auch über einen sehr langen Zeitraum hinweg gar nicht. Eine exakte langfristige Vorhersage ist nicht möglich!
Hinweis: Die Hochwassergefahrenkarte Mörnbach mit der Darstellung der Hochwassergefahrenflächen finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://www.lfu.bayern.de/gdi/download/karte/HWGK_ETW_18394_MOENB1_K1.pdf
2. Was ist bei einem Hochwasser HQ100 zu erwarten?
Zunächst ist festzustellen, dass im Fall eines eintretenden HQ100 nach den heutigen Erkenntnissen keine meterhohe Sturzflut zu erwarten ist. Vielmehr sind nach den vorliegenden Berechnungen Teile des westlichen und nördlichen Stadtgebietes von Überflutungen betroffen, darunter neben landwirtschaftlichen Flächen insbesondere auch Flächen mit Wohnbebauung. Wichtig ist auch zu wissen, mit welchen Wassertiefen im Falle einer Überflutung zu rechnen ist. Für das in Altötting betroffene Überschwemmungsgebiet sagen die amtlichen Berechnungen im weitaus größten Teil eine Wassertiefe (Überflutungshöhe) von bis zur 0,50 m voraus, in einigen wenigen Bereichen zwischen 0,50 und 2,00 m.
Hinweis: Die Hochwassergefahrenkarte Mörnbach mit der Darstellung der erwarteten Wassertiefen bei einem HQ100 finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://www.lfu.bayern.de/gdi/download/karte/HWGK_WT_HQ100_18394_MOENB1_K1.pdf
Neben dem eigentlichen oberflächlichen Hochwasser steigt auch der Grundwasserspiegel an. Das ist übrigens auch schon dann möglich, wenn der Bach selbst (noch) nicht über das Ufer tritt.
Auswirkungen auf Gebäude und Bewohner
Vom Wassereintritt betroffen sind aufgrund der prognostizierten Wassertiefen grundsätzlich das Kellergeschoss und das Erdgeschoss. Darüber liegende Geschosse sind nicht betroffen. In Mitleidenschaft gezogen werden dadurch Inventar und technische Einrichtungen, aber auch z. B. Öltanks im Keller usw. Ebenso kann die Stromversorgung im Haus ausfallen. Dies kann vorübergehend auch dazu führen, dass das eigene Haus nicht ohne weiteres verlassen werden kann. Auch ohne oberflächliche Überflutung kann aufgrund eines steigenden Grundwasserspiegels (s. oben) im Keller bereits ein Wassereintritt stattfinden.
Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur
Unmittelbar betroffen sind vor allem Straßen, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Straßen werden überflutet, Wasserversorgung und noch mehr die Abwasserentsorgung sind von Ausfall bedroht. Dies liegt vor allem an einem zu erwartenden Ausfall der beiden im Überflutungsgebiet liegenden Abwasserhebeanlagen.
Firmen
Im vorhergesagten Überschwemmungsgebiet liegen auch einige Firmen, deren Betrieb beeinträchtigt werden kann.
Umwelt
Gefahren können insbesondere durch die Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen, wie z. B. Farben, Chemikalien und Heizöl entstehen, welche bei einer Überflutung in die Umwelt gelangen können.
3. Hochwasserrisikomanagement-Plan: Was unternimmt die Stadt?
Gemeinsam mit der Nachbarstadt Neuötting, die ebenso wie Altötting Betroffene eines HQ100 ist, arbeitet Altötting derzeit an einem sog. „Hochwasserrisikomanagement-Plan“. Ein solcher Plan hat mehrere wichtige Aspekte:
a) Hochwasservorhersage/Vorwarnung
Gleich dieser erste Punkt erweist sich – was den Mörnbach angeht – als äußerst schwierig. Im Gegensatz zu großen Flüssen, die in der Regel über ein Netz von Pegelmessstellen verfügen, gibt es diese beim Mörnbach nicht. Die beiden Städte stellen derzeit Überlegungen an, ob, in welcher Form und an welchen Stellen solche örtliche Pegel ggf. sinnvoll verwirklicht werden könnten. Aber auch bei vorhandenen Messpegeln bleibt ein Problem, das sicher schon viele Anwohner beobachtet haben: Der Mörnbach reagiert grundsätzlich sehr schnell und unmittelbar auch auf lokal begrenzte starke Regenereignisse und kann dabei sprunghaft ansteigen, genauso schnell aber auch wieder zurückgehen. Im Falle der Einrichtung von Messpegeln müssen daher zunächst Erfahrungswerte gesammelt werden, um sich einer Vorhersage annähern zu können.
b) Wenn eine kritische Lage droht
Gibt es Hinweise auf ein drohendes Hochwasser-Szenario, werden zunächst die maßgeblichen örtlichen Stellen verständigt. Dazu zählen neben der Stadtverwaltung insbesondere der städtische Bauhof und die örtliche Freiwillige Feuerwehr. Im Rathaus wird ein örtlicher Krisenstab eingerichtet. Gleichzeitig beginnt eine laufende Kontrolle möglicher kritischer Stellen im Bachverlauf. Dabei handelt es sich vor allem um Brücken und Durchlässe sowie Einlaufbauwerke, an denen sich potenziell Treibgut verfangen kann. Dieses wird schnellstmöglich entfernt, um einem dadurch möglichen Rückstau vorzubeugen. Bei einer steigenden Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Hochwassers erfolgt eine Vorwarnung der im Überschwemmungsgebiet wohnenden Menschen. Dies kann z. B. durch Lautsprecherdurchsagen oder den Rundfunk erfolgen. Außerdem wird der aktuelle Stand auf der städtischen Internetseite ständig angepasst. Nochmals sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine Hochwasser-Vorwarnung im Falle des Mörnbaches nicht ohne weiteres verlässlich möglich ist (s. oben). Schließlich müssen die Ressourcen der genannten Stellen aktiviert werden.
c) Im Hochwasserfall
Bei kleineren Ausuferungen wird versucht, diese durch eine Verstärkung des Uferbereiches zurückzudrängen. Bei einem großflächigen Rückstau wird sich ein Ausufern und ein Wasserabfluss in die gefährdeten Gebiete aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verhindern lassen. Dann gilt es, die Auswirkungen einzudämmen und den Betroffenen die notwendige technische Hilfeleistung zukommen zu lassen. Umso mehr kommt der Eigenvorsorge eine entscheidende Bedeutung zu (siehe dazu die nachfolgende Ziff. 4. dieses Schreibens)!
4. Wirksame Eigenvorsorge – was können Sie selbst tun?
Es ist wichtig und möglich, auch selbst rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen und das Verhalten auf diese Gefahren abzustimmen. Um die Möglichkeiten dafür einzuschätzen, hilft u. a. die Erkenntnis, dass gemäß den Berechnungen in einem Großteil des gefährdeten Gebietes die Wasserhöhe bei einem Hochwasserereignis die Marke von 0,50 m nicht übersteigen wird (s. oben unter Ziff. 2.). Welche einzelnen Maßnahmen sind nun sinnvoll?
a) Vor dem Hochwasser
Bauvorsorge betreiben (wo und soweit möglich):
- Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen (das 1. Stockwerk wird voraussichtlich in keinem Fall betroffen sein)
- Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen
- Wenn noch nicht erfolgt: Der Einbau einer Rückstausicherung für die Hausleitung schützt vor eindringendem Abwasser aus der Kanalisation.
- Keller: Eine Abdichtung von Sohle und Kellerwänden sowie eine wasserdichte Wanddurchführung von Leitungen schützen vor dem Eindringen von Grundwasser, dessen Pegel im Hochwasserfall ansteigen wird. Eine entsprechende Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden ist jedoch aufwändig und wirtschaftlich oft nicht darstellbar. Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen jedoch auf jeden Fall überlegenswert.
Abschluss einer Elementarschadenversicherung für Gebäude und Hausrat:
Das Risiko finanzieller Verluste kann durch eine Elementarschadenversicherung gemindert werden. Informationen zur Versicherung gegen Elementarschäden finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter folgendem Link: https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/elementarschadenversicherung/versicherungen-gegen-elementarschaeden/
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Vorbereitende Maßnahmen treffen:
- Für die Absicherung von Lichtschächten, Kellerfenstern, Tür- und Fensteröffnungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen z. B. Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und spezielle technische Konstruktionen, aber auch ein notfallmäßiger Objektschutz mit Sandsäcken. Letztere stellen eine vergleichsweise günstige Alternative dar. Da im Ernstfall die Reaktionszeit kurz sein wird, kann es sich empfehlen, selbst eine bestimmte Anzahl von bereits gefüllten Sandsäcken im Haus zu lagern.
- Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
- Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
- Dokumente und wasserempfindliche Gegenstände, die nicht im Erdgeschoss benötigt werden, von vorneherein im 1. OG oder darüber aufbewahren
- Im Einzelfall kann die Anlage eines kleinen Lebensmittel- und Trinkwasservorrats sinnvoll sein (dies ist im Übrigen auch für den Fall eines großflächigen Stromausfalls von Vorteil)
b) Wenn sich ein Hochwasser ankündigt
- Aktuelle Wettermeldungen verfolgen
- Der Hochwassernachrichtendienst (im Internet unter www.hnd.bayern.de) kann nur allgemeine Anhaltspunkte zur Hochwassersituation bieten; der Mörnbach selbst ist dort nicht abgebildet.
- Auf mögliche örtliche Warnungen achten (s. oben Ziff. 3., Buchst. b))
- Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ggf. ergänzen
- Ggf. Mitbewohner und Nachbarn, die nicht vor Ort sind, informieren
- Gefährdete Räume nach Möglichkeit leer räumen
- Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
- Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw. abschalten (Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen)
- Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen
c) Während des Hochwassers
- Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
- Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe (Notruf 112)! Aufgrund der erwarteten eher geringen Wassertiefe ist zu den allermeisten Gebäuden für Hilfs- und Rettungskräfte eine gute Erreichbarkeit gegeben.
- Kinder in Sicherheit bringen!
- Uferbereiche nicht betreten (Strömung)! Gleiches gilt in der Regel für überflutete Straßen.
- Vorsicht bei Kraftfahrzeugen: Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden. Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen.
5. Weiterführende Informationen
Nachfolgend möchten wir Ihnen Hinweise geben, wo Sie sich noch weiter zum Thema „Hochwasser“ informieren können: