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Montag, 13. Januar 2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 GG Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (23.02.2007 oder früher geboren),
  • seit mindestens drei Monaten (23.11.2024 oder früher) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Diese Personen müssen einen formgebundenen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss dann an die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland geschickt werden. Dort muss er bis zum 02.02.2025 eingegangen sein. Den Antrag finden Sie unter: www.bundeswahlleiter.de


Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann ist das bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich.

Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rücksendung oder Rückgabe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der unbedingt auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Die Unterlagen werden dann an die angegebene Anschrift versandt.
  • Persönliche Abholung nach Vorlage des auf der Rückseite ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Möglich ist auch unter Angabe der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08671 5062-95) oder per E-Mail (einwohnermeldeamt (at) altoetting.de). WICHTIG – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
  • Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen.


Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt Altötting – Wahlamt – eingegangen sein müssen!

Achtung: Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst ab 10.02.2025 möglich! Es liegen noch keine Stimmzettel vor.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08671 5062-30 zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt