Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21.02.2025 beantragt werden. Das Wahlamt der Stadt Altötting hat an diesem Tag von 8.00 bis 15.00 Uhr für Sie geöffnet.
Wenn eine wahlberechtigte Person glaubhaft versichert, dass ihr der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist, kann noch bis Samstag, 22.02.2025 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenden Sie sich bitte in dieser Zeit ebenfalls an unser Wahlamt der Stadt Altötting, Kapellplatz 2 A, Zimmer-Nr. 0.15.
Für eine Person, die den Wahlraum am Wahltag wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht aufsuchen kann, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 23.02.2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr möglich.
Für Fragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 08671/5062-30 zur Verfügung.
Ihr Wahlamt