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Dienstag, 07. Mai 2024

Europawahl am 9. Juni 2024

Allgemeine Informationen

Wahlberechtigt
sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben (am 09.06.2008 oder früher geboren),
2. seit mindestens 3 Monaten (seit 09.03.2024 oder früher)
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (die Dreimonatsfrist ist auch bei einem aufeinanderfolgenden Aufenthalt teils in Deutschland und teils in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfüllt),
3. nicht nach § 6 a Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche ohne Wohnung im Bundesgebiet (sog. Auslandsdeutsche) unter den Voraussetzungen des § 6 EuWG i.V.m. § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6 a Abs. 2 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Unionsbürger in Deutschland wohnen, können sie entscheiden, ob sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen.

Hinweise zur Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger

Für ihre Teilnahme an der Wahl in Deutschland müssen Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dafür ist ein schriftlicher Antrag nötig.
Den Antrag stellen die Unionsbürger bitte im Rathaus der Stadt Altötting, Einwohnermeldeamt, Kapellplatz 2 A, bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten. Den Antrag können Sie unter www.bundeswahlleiter.de herunterladen oder auch bei uns erhalten. Wenn Sie bereits 1999, 2004, 2009, 2014 oder 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Ein Unionsbürger, der zwischenzeitlich wieder ins Ausland verzogen ist und wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist, muss den Antrag auf Eintragung erneut stellen. Wenn Sie an früheren Europawahlen in Deutschland teilgenommen haben, jetzt aber in Ihrem Herkunftsland wählen wollen, dann müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 bei uns einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Auch diesen Antrag finden Sie auf www.bundeswahlleiter.de oder erhalten diesen bei uns.

Für Fragen zu Bedingungen, die Sie für die Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland erfüllen müssen, wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.

Wann bekommen Sie die Wahlbenachrichtigungen zugesandt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen rechtzeitig zugesandt. Spätestens am 19. Mai 2024 müssten Sie diese erhalten haben. Wenn nicht, dann wenden Sie sich bitte an uns.

Bis wann können Sie Briefwahlunterlagen beantragen?

Eine Beantragung ist dann bis spätestens Freitag, den 07.06.2024, 18.00 Uhr möglich.
Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rücksendung des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der auf der Rückseite (Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen) ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Die Unterlagen werden dann an die angegebene Anschrift versandt.
  • Mündliche Beantragung bei uns (bitte bringen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit)
  • Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter schriftlicher Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Möglich ist auch unter Angabe der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08671/5062-95) oder per Email (einwohnermeldeamt (at) altoetting.de).
  • WICHTIG: Eine telefonische Beantragung sowie per SMS ist nicht möglich!
  • Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/altoetting  unter der Rubrik Briefwahl-Antrag


Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Stadt Altötting – Wahlamt – eingegangen sein müssen! Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08671  5062-30 zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt